Die Erteilung einer Aufenthaltserlaubis für Fachkräfte mit abgeschlossener Ausbildung oder abgeschlossenem Studium kann unter folgenden Voraussetzungen erteilt werden:
Für Staatsangehörige von Australien, Israel, Japan, Kanada, der Republik Korea, von Neuseeland, des Vereinigten Königreichs Großbritannien und Nordirland und der Vereinigten Staaten von Amerika gilt die Besonderheit, dass die Aufenthaltserlaubnis ohne vorheriges Visumverfahren innerhalb der ersten 90 Tage nach Einreise im Inland beantragt werden kann.