Fachkräfte mit Ausbildung oder Studium

Die Erteilung einer Aufenthaltserlaubis für Fachkräfte mit abgeschlossener Ausbildung oder abgeschlossenem Studium kann unter folgenden Voraussetzungen erteilt werden:

 

  • Vorliegen eines konkreten Arbeitsplatzangebots
  • Zustimmung der Bundesagentur für Arbeit zur Beschäftigung
  • inländischer Berufs- oder Hochschulabschluss
  • oder Anerkennung des Abschlusses in Deutschland bei ausländischen Abschlüssen
  • Mindesteinkommen oder ausreichende Altersversorgung bei Arbeitnehmern über 45 Jahre
  • Ausübung einer qualifizierten Beschäftigung
  • Qualifikation muss zur Beschäftigung befähigen

Für Staatsangehörige von Australien, Israel, Japan, Kanada, der Republik Korea, von Neuseeland, des Vereinigten Königreichs Großbritannien und Nordirland und der Vereinigten Staaten von Amerika gilt die Besonderheit, dass die Aufenthaltserlaubnis ohne vorheriges Visumverfahren innerhalb der ersten 90 Tage nach Einreise im Inland beantragt werden kann.