In verschiedenen Lebenslagen kommt man mit dem Sozialversicherungssystem in Berührung. Gerne vertrete ich Sie im Sozialrecht und Sozialversicherungsrecht. Dies umfasst u.a. folgende Rechtsgebiete:
Pflegeversicherungsrecht
Krankenversicherungsrecht
Schwerbehindertenrecht
Unfallversicherungsrecht
Sozialleistungsrecht (SGB II, SGB XII)
Das Recht des Sozialgesetzbuchs soll zur Verwirklichung sozialer Gerechtigkeit und sozialer Sicherheit Sozialleistungen einschließlich sozialer und erzieherischer Hilfen gestalten. Es soll dazu beitragen, ein menschenwürdiges Dasein zu sichern, gleiche Voraussetzungen für die freie Entfaltung der Persönlichkeit, insbesondere auch für junge Menschen, zu schaffen, die Familie zu schützen und zu fördern, den Erwerb des Lebensunterhalts durch eine frei gewählte Tätigkeit zu ermöglichen und besondere Belastungen des Lebens, auch durch Hilfe zur Selbsthilfe, abzuwenden oder auszugleichen (§ 1 SGB I).
Nähere Informationen zu den einzelnen Rechtsgebieten finden Sie links im Menü. Wenn Ihr Anliegen hier nicht aufgeführt ist, können Sie gerne Kontakt mit mir aufnehmen und unverbindlich anfragen.
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