Rechtsanwalt für Krankenversicherungsrecht

Ich berate und vertrete Sie auch im Krankenversicherungsrecht, wenn es zu Streitigkeiten mit Ihrer gesetzlichen oder privaten Krankenversicherung kommt, zum Beispiel in folgenden Fällen:

 

 

 

  • Ablehnung der Kostenübernahme für ärztliche Behandlungen oder der Kostenübernahme von Heilmittel (z.B. Logopädie) und Hilfsmittel (z.B. Rollstühle, Prothesen, etc.)

  • Ablehnung der Kostenübernahme für Behandlungspflege (z.B. Wundversorgung, Medikamentengabe durch einen ambulanten Pflegedienst, Blutdruckmessung und Blutzuckermessung in der häuslichen Krankenpflege, Dekubitusbehandlung etc.)

  • Streitigkeiten wegen der Zahlung von Krankengeld

  • Streitigkeiten bezüglich der Höhe von Krankenversicherungsbeiträgen

 

 

 

Gerne vertrete ich Sie im Widerspruchsverfahren gegenüber Ihrer gesetzlichen Krankenversicherung oder im Klageverfahren beim örtlich zuständigen Sozialgericht. Wenn eines Ihrer Probleme hier nicht aufgelistet ist, können Sie sich gerne trotzdem an mich wenden und individuell anfragen, ob eine Vertretung in Ihrem konkreten Fall möglich ist.

 

 

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