Ich berate und vertrete Sie auch im Krankenversicherungsrecht, wenn es zu Streitigkeiten mit Ihrer gesetzlichen
oder privaten Krankenversicherung kommt, zum Beispiel in folgenden Fällen:
Ablehnung der Kostenübernahme für ärztliche Behandlungen oder der Kostenübernahme von Heilmittel (z.B. Logopädie) und Hilfsmittel (z.B. Rollstühle, Prothesen, etc.)
Ablehnung der Kostenübernahme für Behandlungspflege (z.B. Wundversorgung, Medikamentengabe durch einen ambulanten Pflegedienst, Blutdruckmessung und Blutzuckermessung in der häuslichen Krankenpflege, Dekubitusbehandlung etc.)
Streitigkeiten wegen der Zahlung von Krankengeld
Streitigkeiten bezüglich der Höhe von Krankenversicherungsbeiträgen
Gerne vertrete ich Sie im Widerspruchsverfahren gegenüber Ihrer gesetzlichen Krankenversicherung oder im Klageverfahren beim örtlich zuständigen Sozialgericht. Wenn eines Ihrer Probleme hier nicht aufgelistet ist, können Sie sich gerne trotzdem an mich wenden und individuell anfragen, ob eine Vertretung in Ihrem konkreten Fall möglich ist.