Ich berate und vertrete Patienten und Leistungserbringer im Gesundheitswesen sehr gerne im Pflege- und Seniorenrecht. Dies umfasst folgende Bereiche:
Geltendmachung von Ansprüchen gegen gesetzliche und private Krankenversicherungen
Geltendmachung von Ansprüchen gegen gesetzliche und private Pflegeversicherungen
Streitigkeiten mit Sozialleistungsträgern im Bereich SGB XII
Pflegevertragsrecht
Streitigkeiten zwischen stationären Pflegeeinrichtungen und Patienten
Streitigkeiten zwischen Pflegediensten und Patienten
Vertragsrecht der Heilberufe einschließlich Vertragsgestaltung
Vergütungsrecht der Heilberufe
Elternunterhalt
Rechtsfragen bezüglich der Corona-Pandemie
Ein Schwerpunkt der Kanzlei liegt im Pflegeversicherungsrecht. Der Eintritt von Pflegebedürftigkeit zieht eine Menge von Fragen nach sich und viele davon haben einen rechtlichen Bezug. Leider erleben viele Pflegebedürftige und Ihre Angehörigen, dass bestehende Ansprüche erst in Widerspruchs- und Klageverfahren durchgesetzt werden müssen. Auch Leistungserbringer stoßen bei Ihrer Arbeit auf erhebliche juristische Schwierigkeiten. Ich berate und vertrete Sie zum Beispiel bezüglich:
Sehr gerne übernehme ich Ihre anwaltliche Vertretung im Widerspruchsverfahren gegenüber der Kranken- und Pflegekasse sowie in gerichtlichen Verfahren bei den Sozialgerichten.
Hier können Sie eine unverbindliche Anfrage senden: