Viele Menschen sind heutzutage vollständig oder teilweise auf Leistungen vom Jobcenter angewiesen. Allerdings treten mit den Jobcentern teilweise erhebliche Probleme auf, die für die Betroffenen eine erhebliche finanzielle oder auch psychische Belastung darstellen, da die wirtschaftliche Existenzgrundlage bedroht ist. Ich berate und vertrete Sie in folgenden Angelegenheiten:
Keine Reaktion des Jobcenters / Sozialamts auf Ihren Antrag
Streitigkeiten bezüglich der Angemessenheit von Unterkunftskosten und Heizkosten
Geltendmachung von Mehrbedarfen für Schwangere, Alleinerziehende, behinderte Menschen oder bei kostenaufwändiger Ernährung
Sonderbedarfe, z.B. für Klassenfahrten oder Nachhilfeunterricht
Streitigkeiten bei der Anrechnung von Einkommen und Vermögen
Abwehr von Sanktionen, z.B. Leistungskürzungen wegen des Vorwurfs der Nichterfüllung, Nichtantritt oder Abbruch einer Eingliederungsvereinbarung,
Abwehr von Sanktionen durch Sperrzeiten oder Sanktionen wegen angeblich unwirtschaftlichen Verhaltens
Abwehr von Sanktionen bei Nichterfüllung von Meldeauflagen
Rechtsschutz gegen die Erstattung von angeblich zu Unrecht erbrachten Leistungen
SGB II- Leistungsrecht für EU-Bürger und Drittstaatsangehörige mit Aufenthaltstitel, d.h. Fälle mit aufenthaltsrechtlichem Bezug
Vertretung in Widerspruchsverfahren, Verfahren bei den Sozialgerichten und Eilrechtsschutz
Gebührenhinweis: Wenn Sie mich mit einer sozialrechtlichen Angelegenheit beauftragen möchten, besteht die Möglichkeit, für außergerichtliche Angelegenheiten beim Amtsgericht Ihres Wohnsitzes einen sogenannten Beratungshilfeschein zu beantragen. Bei Vorlage eines Beratungshilfescheins ist die anwaltliche Beratung und Vertretung abgesehen von einer Gebühr in Höhe von 15,00 € kostenfrei. Voraussetzung für die Bewilligung von Beratungshilfe sind:
Diese Voraussetzungen müssen Sie dem Amtsgericht bei der Beantragung der Beratungshilfe nachweisen. Wenn Sie im ersten Termin bei mir keinen Beratungshilfeschein vorlegen, sind die Anwaltskosten von Ihnen im Rahmen der gesetzlichen Vergütung selbst zu tragen. Die Kosten eines Widerspruchsverfahrens betragen derzeit 452,20 € inklusive Umsatzsteuer. In gerichtlichen Angelegenheiten beim Sozialgericht besteht die Möglichkeit der Beantragung von Prozesskostenhilfe.
Gerne informiere ich Sie vorab telefonisch über die in Ihrem konkreten Fall entstehenden Kosten und Gebühren und unterstütze Sie bei der Beantragung von Beratungs- und Prozesskostenhilfe. Nehmen Sie gerne unverbindlich Kontakt zu mir auf: