Für kostenfreie Rechtsverfolung vor den Gerichten beantrage ich für Sie Prozesskostenhilfe. Diese wird Ihnen vom Gericht bewilligt, wenn
- Sie die Kosten der Prozessführung nicht, nur zum Teil oder nur in Raten aufbringen können,
- die beabsichtigte Rechtsverfolgung oder Rechtsverteidigung hinreichende Aussicht auf Erfolg bietet
- und nicht mutwillig erscheint.
Zum Nachweis der finanziellen Bedürftigkeit müssen Sie ein Antragsformular ausfüllen. Zu den weiteren Einzelheiten kläre ich Sie natürlich im Beratungsgespräch zu Prozess- und
Kostenrisiken auf.