Betreuungsrecht

Rechtsanwalt für Betreuungsrecht

Wenn jemand aufgrund von Krankheit oder Behinderung nicht mehr in Lage ist, seine persönlichen Angelegenheiten selbst zu erledigen, kann ihm vom Betreuungsgericht ein gesetzlicher Betreuer bestellt werden. Ein Betreuer kann für einen oder mehrere Aufgabenkreise bestellt werden, zum Beispiel Gesundheitsfürsorge, Entgegennahme oder Öffnen von Post, Kommunikation mit Behörden und Sozialversicherungsträgern, Aufenthaltsbestimmungsrecht, Wohnungsangelegenheiten. Die gesetzliche Betreuung soll zwar vorrangig von Familienangehörigen wahrgenommen werden. Es geschieht aber häufig, dass das Betreuungsgericht einen Berufsbetreuer bestellt, also eine völlig fremde Person. 

 

Der eine empfindet den fremden Betreuer als Hilfe, der andere empfindet die Betreuung als völlige Bevormundung und Einmischung in seine privaten Angelegenheiten. Ein Berufsbetreuer kann - je nach Aufgabenkreis - zum Beispiel eine Aufnahme in eine stationäre Pflegeeinrichtung oder Krankenhaus veranlassen oder hat Zugriff auf das Konto des Betreuten. Es ist in solchen Fällen also zu prüfen, ob im laufenden Betreuungsverfahren die Betreuung vermieden bzw. die Aufgabenkreise des Betreuers begrenzt werden können oder ob die Betreuung auf ein Familienmitglied, zum Beispiel den Ehegatten oder ein Kind übertragen werden kann. Ist eine Betreuung bereits eingerichtet, kann die Aufhebung der Betreuung durch den Berufsbetreuer und die Bestellung eines Angehörigen als Betreuer angestrebt werden. Es kann auch darauf hingewirkt werden, dass der Betreuer nur einzelne Maßnahmen unterlassen muss.

 

Wenn bereits eine gesetzliche Betreuung durch einen Berufsbetreuer besteht und Sie den Eindruck haben, dass dieser nicht in Ihrem Sinne handelt, steht es Ihnen frei, sich anwaltlichen Beistand zu suchen und die Handlungen des Betreuers überprüfen zu lassen. Typische Fälle sind unerwünschte Einweisungen in Pflegeeinrichtungen, Verdacht der Veruntreuung von Geldern des Betreuten oder fehlende Informationen zum Zustand des Betreuten, wenn der Berufsbetreuer nicht mit der Familie des Betreuten kommuniziert. Zahlreiche Konflikte sind denkbar. Es gibt durchaus sehr verantwortungsvolle Berufsbetreuer und ein Berufsbetreuer wird jährlich vom Betreuungsgericht kontrolliert. Andererseits sind die Gerichte auch stark überlastet. Es geschehen im Bereich des Betreuungs- und Unterbringungsrechts daher mitunter durchaus Grundrechts- und Menschenrechtsverletzungen.

 

Um Einfluss auf die Person des Betreuers nehmen zu können, kann eine sogenannte Betreuungsverfügung errichtet und im zentralen Vorsorgeregister bei der Bundesnotarkammer hinterlegt werden. In der Betreuungsverfügung wird eine Person benannt, die im Falle der Betreuungsbedürftigkeit vom Gericht dann als Betreuer eingesetzt werden muss. Falls es zu einem Betreuungsverfahren kommt, wird das Betreuungsgericht die in der Betreuungsverfügung genannte Person einsetzen, wenn nicht erhebliche Gründe wie völlige Ungeeignetheit dagegen sprechen.

 

Auch eine sog. Vorsorgevollmacht ist vorrangig gegenüber einer gesetzlichen Betreuung. In einer solchen privaten Vorsorgevollmacht wird ebenfalls ein gesetzlicher Vertreter festgelegt, der für den Vollmachtgeber handeln darf, wenn dieser es selbst nicht mehr kann. Es kursieren zur Vorsorgevollmacht zahlreiche vorgefertigte Standardformulare. Es ist aber nicht ratsam, ohne Rücksicht auf die eigene individuelle Situation auf ein solches Formular zurückzugreifen. Sie sollten sich vorab dringend beraten lassen. Zusätzlich zur Vorsorgevollmacht sollte eine Zusatzvereinbarung geschlossen werden, in der die Befugnisse des Bevollmächtigten begrenzt werden, z.B. dass Gelder des Vollmachtgebers nur in bestimmter Höhe oder für Gesundheitskosten aufgewandt werden dürfen. Zur Kontrolle des Bevollmächtigten kann ein zweiter Bevollmächtigter oder ein Kontrollbetreuer eingesetzt werden. Gerne fasse ich eine individuelle Vorsorgevollmacht für Sie ab und helfe Ihnen, diese bei den entsprechenden Stellen bekannt zu machen und zu hinterlegen, damit sie später auch wirklich berücksichtigt und eingehalten wird. Wurde in der Vergangenheit eine Vorsorgevollmacht errichtet und wird diese von bestimmten Stellen nicht berücksichtigt, helfe ich bei der Durchsetzung der Vorsorgevollmacht. 

 

 

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