
Die einen halten die Windenergie für eine unabdingbare, nicht-fossile Technologie zur Rettung unseres Klimas. Den anderen sind die Windräder wegen der Verschandelung der Landschaft und der Lärmbelästigung ein regelrechter Dorn im Auge und würden solche Vorhaben am Liebsten verhindern. Wenn man als Nachbar gegen die Genehmigung eines Windparks vorgehen möchte, kann man seine Einwendungen bereits während des förmlichen Genehmigungsverfahrens im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung vorbringen, da die Behörde verpflichtet ist, die Pläne öffentlich auszulegen und den Bürgern Gelegenheit geben muss, Ihre Einwendungen innerhalb einer Frist vorzubringen.
Spätestens jedoch dann, wenn die Genehmigung bereits erteilt worden ist, muss man jedoch - je nach landesrechtlicher Regelung - innerhalb bestimmter Fristen Widerspruch einlegen oder eine Klage beim Verwaltungsgericht erheben. Tut man dies nicht, wird die erteilte Genehmigung nämlich bestandskräftig und sämtliche Einwendungen nach Ablauf der Frist müssen von der Genehmigungsbehörde nicht mehr gehört werden.
Das Bundesverwaltungsgericht hat mit Beschluss vom 25.06.2025, Az. 7 B 29/24 entschieden, dass der Zeitpunkt, wann ein Nachbar davon Kenntnis erlangt, dass auf seinem Nachbargrundstück ein Vorhaben wie zum Beispiel ein Windpark genehmigt worden ist, von den Umständen des Einzelfalls abhängt und nicht voraussetzt, dass der Nachbar die erteilte Genehmigung "in Händen hält". Die Widerspruchs- oder Klagefrist beginnt also nicht erst dann, wenn der betroffene Nachbar zum Beispiel über seinen Rechtsbeistand durch Akteneinsicht in die Behördenakte sichere Kenntnis von der erteilten Genehmigung erhält. Vielmehr beginnt die - hier gemäß §§ 58 Abs. 2, 70 VwGO in der Regel einjährige - Klagefrist bereits dann, wenn der Nachbar nach den konkreten Umständen des Einzelfall Kenntnis von der erteilten Genehmigung erhalten konnte und sich die Erteilung der Genehmigung aufdrängt. Die kann der Fall sein, wenn auf dem Nachbargrundstück mit Bauarbeiten begonnen wird oder auch dann, wenn der Rechtsanwalt des Vorhabenträgers die Nachbarn über die Erteilung der immissionsschutzrechtlichen Genehmigung für den Bau des Windparks informiert.
Wenn in Ihrer Nachbarschaft ein Windpark errichtet wird und Sie als betroffener Nachbar hiergegen Einwendungen erheben möchten, können Sie sich gerne an mich wenden.