Im Bereich des Agrarumweltrechts vertrete ich insbesondere Tierhalter und Landwirte in den folgenden Rechtsgebieten: 
     
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        Recht der Genehmigungsverfahren nach dem Baugesetzbuch, den Landesbauordnungen und dem Bundesimmissionsschutzgesetz
    
 
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        Bauen im Außenbereich und Tierhaltung
    
 
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        Naturschutzrecht und Pflanzenschutzrecht
    
 
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        Tierschutzrecht, Tierzuchtrecht und Tierseuchenrecht
    
 
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        Grundstücksverkehrs- und Landpachtverkehrsrecht
    
 
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        Forstrecht, Jagdrecht 
    
 
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        EU-Recht, Staatsbeihilfenrecht und Agrarbeihilfenrecht
    
 
     
     
    Wenn Sie ein rechtliches Anliegen in einem dieser Bereiche haben, können Sie jederzeit unverbindlich Kontakt aufnehmen.