Rechtsanwalt für Agrarrecht, Tierrecht, Forstrecht und Subventionsrecht

 

Im Bereich des Agrarumweltrechts vertrete ich insbesondere Tierhalter und Landwirte in den folgenden Rechtsgebieten: 

 

  • Recht der Genehmigungsverfahren nach dem Baugesetzbuch, den Landesbauordnungen und dem Bundesimmissionsschutzgesetz
  • Bauen im Außenbereich und Tierhaltung
  • Naturschutzrecht und Pflanzenschutzrecht
  • Tierschutzrecht, Tierzuchtrecht und Tierseuchenrecht
  • Grundstücksverkehrs- und Landpachtverkehrsrecht
  • Forstrecht, Jagdrecht 
  • EU-Recht, Staatsbeihilfenrecht und Agrarbeihilfenrecht

 

 

Wenn Sie ein rechtliches Anliegen in einem dieser Bereiche haben, können Sie jederzeit unverbindlich Kontakt aufnehmen. 

 

 

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