Ich vertrete Sie im öffentlichen Baurecht in Bauleitplanverfahren, in Baugenehmigungsverfahren und in bauordnungsrechtlichen Verfahren. Dies umfasst beispielsweise folgende Bereiche:
- Bauvoranfrage wurde abgelehnt
- Klage gegen ablehnende Bescheide, z.B. gegen die Ablehnung eines Bauantrags
- Vertretung in bauordnungsrechtlichen Verfahren, z.B. bei Nutzungsuntersagung oder Beseitigungsverfügungen
- Baunachbarrecht, z.B. Abwehransprüche von Nachbarn gegen Baugenehmigungen wegen Verletzung von nachbarschützenden Vorschriften, z.B. Verletzung von Abstandsflächen, wegen Lärm, Staub,
Verschattung etc.
- Abwehr heranrückender Bebauung, Bauvorbescheide
- Vertretung von betroffenen Bürgern im Bauleitplanverfahren im Rahmen der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung und im förmlichen Auslegungsverfahren
- Geltendmachung von Einwendungen in Flächennutzungsplanverfahren und Bebauungsplanverfahren