Als Rechtsanwältin für Gewerberecht und Wirtschaftsverwaltungsrecht vertrete ich Unternehmen und Gewerbetreibende in allen Fragen rund um die Gewerbeerlaubnis, die Abwehr behördlicher Auflagen und oder der Gewerbeuntersagung. Im Gewerberecht geht es um die öffentlich-rechtlichen Vorschriften für gewerbliche und unternehmerische Tätigkeiten. Diese sind in der Gewerbeordnung (GewO), in der Handwerksordnung (HwO) und in der Gaststättenordnung (GastG). Als Rechtsanwältin für Unternehmer und Gewerbetreibende vertrete ich Sie in allen Streitigkeiten mit staatlichen Stellen und Behörden wie dem Gewerbeamt oder mit den Industrie- und Handelskammern oder Handwerkskammern.
Bei drohender Gewerbeuntersagung stehe ich Ihnen mit Rat und Tat sowie dem notwendigen Fingerspitzengefühl im Umgang mit den Behörde zur Verfügung. Erwächst eine Gewerbeuntersagung in Rechtskraft, kann dies schnell zur Vernichtung der Existenz führen. Deshalb ist schnelles Handeln gefordert, um die behördlichen Vorwürfe, wie z.B. den Vorwurf fehlender Zuverlässigkeit des Gewerbeinhabers aus der Welt zu räumen. Insbesondere wenn es um Steuerrückstände oder Schulden bei Sozialversicherungsträgern geht, muss häufig auch gegenüber dem Finanzamt oder der Krankenkasse schnell gehandelt werden.