Der Schutz der Umwelt dient dem Schutz der natürlichen Lebensgrundlagen des Menschen und damit dessen Gesundheit durch Schutz vor zu viel Lärm oder Schadstoffen in Boden, Wasser und Luft. Die Umwelt soll aber auch um ihrer selbst Willen geschützt werden, zum Beispiel zur Erhaltung seltener Arten und vom Aussterben bedrohter Tiere oder Pflanzen. Es geht hier insbesondere um folgende Rechtsgebiete:
Ich vertrete insbesondere die Interessen betroffene Nachbarn in immissionsschutzrechtlichen Genehmigungsverfahren, z.B. bei geplanter Errichtung von Massentierhaltungsanlagen, Windenergieanlagen oder Abfallbeseitigungsanlagen. Hier gilt es, bestehende Einwendungen im Verfahren im Rahmen der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung und der förmlichen Öffentlichkeitsbeteiligung fristgerecht vorzubringen.