Ausländerrecht

Wir vertreten Sie in Verfahren gegenüber den örtlichen Ausländerbehörden, gegenüber dem Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) sowie den deutschen Botschaften in aller Welt. Rechtsanwältin Anna Wottke vertritt Sie sowohl außergerichtlich gegenüber den Behörden als auch in gerichtlichen Verfahren bei den Verwaltungsgerichten. Ihr wurde von der Rechtsanwaltskammer Düsseldorf aufgrund besonderer theoretischer Kenntnisse und einer Vielzahl von bearbeiteten praktischen Fällen die Befugnis verliehen, die Berufsbezeichnung "Fachanwältin für Migrationsrecht" zu führen. Die Kanzlei vertritt Sie zum Beispiel in folgenden Angelegenheiten:

 

  • Familiennachzug
  • Erwerbsmigration (Blue Card, Fachkräfteeinwanderung)
  • Asylrecht (Verfahren nach Dublin III-Verordnung, Anhörungsvorbereitung, optimaler Vortrag Ihrer Verfolgungsgründe)
  • Beantragung von humanitären Aufenthaltserlaubnissen nach positiv abgeschlossenem Asylverfahren
  • Beantragung von humanitären Aufenthaltserlaubnissen nach negativ abgeschlossenem Asylverfahren
  • Beantragung von Aufenthaltserlaubnissen zum Familiennachzug und zur Erwerbstätigkeit
  • Aufenthaltserlaubnis für in anderen EU-Staaten Daueraufenthaltsberechtigte, § 38a AufenthG
  • Beantragung einer Niederlassungserlaubnis oder Daueraufenthaltnis- EU
  • Ausbildungs- und Beschäftigungsduldung
  • Strafverteidigung in Migrationsstrafsachen wie illegaler Einreise, Scheinehe etc.
  • Rechtsschutz gegen Ausweisung und Abschiebung
  • Rechtsschutz von Personen in Abschiebehaft
  • Verfahren bei den Härtefallkommissionen nach § 23a AufenthG
  • Verfahren bei den Petitionsausschüssen der Landtage,
  • Berichtigung einer falschen Identität- Staatsangehörigkeitsrecht & Einbürgerung

 

Aufgrund des weiteren Schwerpunkts der Kanzlei im Familienrecht sind wir Ihre optimalen Ansprechpartner in allen rechtlichen Fragen, die sich an der Schnittstelle von Familienrecht und Aufenthaltsrecht abspielen. Typische Beispiele sind die Auswirkung einer Trennung auf das Aufenthaltsrecht oder der Einfluss eines Umgangsrechts auf das Aufenthaltsrecht.