Ihre Rechtsanwältin für Mietrecht in Düsseldorf

Als Ihre juristische Ansprechpartnerin in allen Fragen des Mietrechts berate ich Sie im Wohnraummietrecht, Gewerbemietrecht und Pachtrecht. Im Wohnraummietrecht vertrete ich Sie unter anderem zu Themen wie Mietvertrag, Mieterhöhung, Eigenbedarfskündigung, Betriebskosten, Kaution oder Vertragsverletzungen. In Zeiten stark angespannter Wohnungsmärkte stehen sich die Interessen von Mietern und Vermietern häufig diametral gegenüber. Das Mietrecht ist ein komplexes Rechtsgebiet, das von stetigem Wandel durch ständig neue Gesetze und Gerichtsurteile geprägt ist, die der beratende Rechtsanwalt zur effektiven Vertretung im Blick haben muss. Aufgrund der jeweiligen vertraglichen Regelungen muss im Mietrecht jeder Fall individuell und im jeweiligen Einzelfall genau geprüft werden. 

 

 

Mieterhöhungen

Der Vermieter ist im Bereich der Wohnraummiete grundsätzlich berechtigt, die vereinbarte Miete zu erhöhen und diese an die ortsübliche Vergleichsmiete anzupassen oder im Falle der Modernisierung Teile der Kosten auf die Mieter umzulegen. Aber das das Mieterhöhungsrecht steckt aufgrund zahlreicher durch den Vermieter einzuhaltender Formalien und Fristen voller Tücken. Fehler können hier in der Regel nicht rückwirkend korrigiert werden, sodass die Mieterhöhung unwirksam ist. Bei Staffelmieten oder Indexmieten gibt es Besonderheiten. Ich vertrete Sie auch in Zustimmungsklagen beim Amtsgericht.

 

Räumungs- und Herausgabeklagen

Wenn das Mietverhältnis beendet ist, aber der Mieter die Wohnung nicht verlässt, wird durch den Vermieter häufig Räumungsklage erhoben. Voraussetzung einer Räumungsklage ist immer eine zuvor wirksam ausgesprochene fristlose oder ordentliche Kündigung. Die Berechtigung der Kündigung ist hier gründlich zu prüfen.