Rechtsanwalt für Pflegerecht in Düsseldorf

Ich berate und vertrete Patienten und Leistungserbringer im Gesundheitswesen sehr gerne im Pflege- und Seniorenrecht. Dies umfasst folgende Bereiche:

 

  • Geltendmachung von Ansprüchen gegen gesetzliche und private Krankenversicherungen

  • Geltendmachung von Ansprüchen gegen gesetzliche und private Pflegeversicherungen

  • Streitigkeiten mit Sozialleistungsträgern im Bereich SGB XII

  • Pflegevertragsrecht

  • Streitigkeiten zwischen stationären Pflegeeinrichtungen und Patienten

  • Streitigkeiten zwischen Pflegediensten und Patienten

  • Vertragsrecht der Heilberufe einschließlich Vertragsgestaltung

  • Vergütungsrecht der Heilberufe

  • Elternunterhalt

  • Rechtsfragen bezüglich der Corona-Pandemie

 

Ein Schwerpunkt der Kanzlei liegt im Pflegeversicherungsrecht. Der Eintritt von Pflegebedürftigkeit zieht eine Menge von Fragen nach sich und viele davon haben einen rechtlichen Bezug. Leider erleben viele Pflegebedürftige und Ihre Angehörigen, dass bestehende Ansprüche erst in Widerspruchs- und Klageverfahren durchgesetzt werden müssen. Auch Leistungserbringer stoßen bei Ihrer Arbeit auf erhebliche juristische Schwierigkeiten. Ich berate und vertrete Sie zum Beispiel bezüglich:

 

  • der Feststellung von Pflegebedürftigkeit sowie des richtigen Pflegegrades
  • Begleitung bei einer Pflegebegutachtung durch den Medizinischen Dienst der Krankenversicherungen (MDK)
  • Pflegegeld & Pflegesachleistung (Erbringung der Pflege durch eine private Pflegeperson, einen ambulanten Pflegedienst oder eine stationäre Pflegeeinrichtung
  • Bewilligung von Pflegewohngeld und anderen Leistungen der gesetzlichen Pflegeversicherung
  • Versorgung mit Hilfsmitteln
  • Betreuungspauschale für Demenzkranke
  • Heimkosten, Pflegekosten & Pflegefinanzierung
  • Hilfen zur Pflege durch die Sozialämter nach SGB XII
  • Pflegeverträge mit ambulanten Pflegediensten oder stationäre Pflegeeinrichtungen
  • Verhinderungspflege bei Abwesenheit der Pflegeperson
  • Pflegehilfsmittel und wohnumfeldverbessernde Maßnahmen,
  • Kurzzeitpflege
  • Pauschalleistung für die Pflege von Menschen mit Behinderungen
  • zusätzliche Betreuung und Aktivierung in stationären Pflegeeinrichtungen
  • zusätzliche Leistungen für Pflegebedürftige in ambulant betreuten Wohngruppen
  • Elternunterhalt und Geltendmachung von Freibeträgen
  • Betreuungsrecht, Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung

 

Sehr gerne übernehme ich Ihre anwaltliche Vertretung im Widerspruchsverfahren gegenüber der Kranken- und Pflegekasse sowie in gerichtlichen Verfahren bei den Sozialgerichten. 

 

Hier können Sie eine unverbindliche Anfrage senden:

 

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