Einbürgerung

Sie leben seit längerer Zeit mit Aufenthaltstitel in Deutschland und möchten nun den deutschen Pass beantragen? Sie haben gehört, dass Ihr Kind möglicherweise bereits bei der Geburt die deutsche Staatsangehörigkeit erworben haben könnte und Sie benötigen dazu Beratung? Oder Sie haben vor langer Zeit einen Antrag auf Einbürgerung gestellt, aber die Behörde reagiert nicht? Man verlangt immer wieder weitere Unterlagen von Ihnen und Sie wissen nicht wann das endlich ein Ende hat? Gerne berate ich Sie im Staatsangehörigkeitsrecht, dh. zum Erwerb der deutschen Staatsangehörigkeit

  • durch Einbürgerung
  • durch Geburt
  • durch Eheschließung
  • durch Adoption im Inland
  • durch Adoption aus dem Ausland
  • als Spätaussiedler

Grundsätzlich muss im Einbürgerungsverfahren nach Erteilung der Einbürgerungszusicherung durch die deutsche Einbürgerungsbehörde die bisherige Staatsangehörigkeit aufgegeben werden. Hiervon gibt es jedoch Ausnahmen. Ihre bisherige Staatsangehörigkeit beibehalten können EU-Bürger, Spätaussiedler, anerkannte Flüchtlinge mit Flüchtlingspass oder Staatsangehörige von Ländern, die einen Verlust der Staatsangehörigkeit nicht ermöglichen (z.B. Marokko, Tunesien, Iran).

 

Ich berate Sie auch, wenn Sie Ihre bisherige deutsche Staatsangehörigkeit zu verlieren drohen. Dies kann zum Beispiel geschehen, wenn die Behörde Ihnen vorwirft im Einbürgerungsverfahren falsche Angaben gemacht zu haben oder wenn Sie ohne Einwilligung des Verteidigungsministeriums in der Armee eines anderen Staates gekämpft haben. Wenn Sie Fragen zum Staatsangehörigkeitsrecht haben, können Sie jederzeit Kontakt mit mir aufnehmen.

 

 

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